Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Auenland-Draisinen betreiben auf der Bahnstrecke von Rahden nach Hann. Ströhen auf einer Länge von ca. 14 km einen Draisinenbetrieb.
Wenn ein Kunde eine Draisine mieten möchte, kommt ein Mietvertrag zwischen dem Kunden und der Auenland-Draisinen auf der Grundlage der folgenden allgemeinen Mietbedingungen zustande:
1. Abschluss des Mietvertrages
1.1 Der Kunde stellt schriftlich, elektronisch oder fernmündlich an die Auenland-Draisinen eine Anfrage und erhält daraufhin ein schriftliches Angebot über die von den Auenland-Draisinen zu erbringende Leistung. Dieses Angebot wird bis zum Ablauf der genannten Reservierungsfrist aufrechterhalten.
1.2 Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde innerhalb der Reservierungsfrist dem im Angebot ausgewiesenen Entgeltbetrag vollständig überweist und der Betrag bis zum Ablauf der Reservierungsfrist auf dem Konto der Auenland-Draisinen gutgeschrieben ist. Andernfalls verfällt die Reservierung und die Auenland-Draisinen ist berechtigt über die Draisine(n) anderweitig zu verfügen.
1.3 Erfolgt eine Anfrage weniger als 10 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes, so kann der Vertragsabschluss auch mündlich oder fernmündlich erfolgen.
1.4 Bei einer Buchung vor Ort kommt der Vertrag durch Entrichtung des Mietpreises und durch Unterzeichnung der Sicherheitshinweise zustande.
1.5 Die Sicherheitshinweise sind Bestandteile des Mietvertrages und müssen vor Fahrantritt unterzeichnet werden.
2. Bezahlung
2.1 Der Mietpreis beträgt pro Draisine und Tag ganzjährig:
Montag bis Freitag:
- 4 Personen-Draisine: 44,00 €
- Clubdraisinen ab 8-12 Personen: 94,00 €
Samstag, Sonntag und an Feiertagen:
- 4 Personen-Draisine: 49,00 €
- Clubdraisinen ab 8-12 Personen: 104,00 €
2.2 Für alle Fahrten hat die Bezahlung nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen. Andernfalls behält sich die Auenland-Draisinen vor, die Draisinen anderweitig zu vergeben. Ausnahmen können in Absprache mit der Auenland-Draisinen vereinbart werden. Die Zahlungsmodalitäten werden in der Buchungsbestätigung/Rechnung mitgeteilt.
3. Leistungen
Am Miettag erfolgt die Ausgabe der Draisinen von 9.30-11.00 Uhr. Die Ausgabe erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde die vor Ort ausgegebenen Sicherheitshinweise gelesen und unterzeichnet hat. Die Draisine steht dem Kunden bis 18.30 Uhr zur Verfügung (Sondervereinbarung möglich). Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde die Draisine spätestens am Ausgangspunkt abzugeben. Die Schlüssel der Draisinen sind im dafür vorgesehenen Briefkasten zu deponieren.
4. Wetterbedingungen
Die Draisinen werden in der Zeit von 01.01. bis 31.12. eines Jahres bei jedem Wetter zur Verfügung gestellt. Bei "schlechtem Wetter" ist die Auenland-Draisinen nicht verpflichtet, ein Alternativprogramm anzubieten. Sonnen- und Regenschutz werden nicht gestellt, so dass der Kunde sich vorher auf die Wetterbedingungen entsprechend einzustellen hat.
5. Rücktritt oder Änderung durch den Kunden
Der Kunde kann schriftlich oder im Ausnahmefall telefonisch/mündlich stornieren. Es fallen jedoch keine Stornogebühren an. Bereits bezahlte Buchungen können verschoben werden oder es erfolgt eine Rückerstattung der Zahlung in Form eines Gutscheins im Wert des ursprünglichen Buchungsbetrags.
6. Rechte und Pflichten des Kunden im Leistungsstörungsfall
Der Kunde hat bei Leistungsstörungen in jedem Fall Abhilfe zu verlangen. Er ist verpflichtet, seine Beanstandungen so schnell wie möglich den Kundenbetreuern der Auenland-Draisinen mitzuteilen, so dass diese für Abhilfe sorgen können.
Entsteht dem Kunden ein Schaden, der von den Mitarbeitern der Auenland-Draisinen verschuldet ist, so gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen, wobei die verschuldensunabhängige Haftung gem. §536a BGB ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Bei Umständen "höherer Gewalt" bekommt der Kunde den Mietpreis erstattet. Verursacht der Kunde aufgrund unsachgemäßen Verhaltens z.B. Trunkenheit, Nichteinhaltens der Sicherheitshinweise oder Beschädigungen an den Draisinen und/oder der Infrastruktur, ist der Kunde dafür haftbar!
7. Altersbestimmungen
Die Vermietung der Draisinen kann nur an volljährige Personen erfolgen. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung volljähriger Personen eine Draisine fahren.
8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen; Gerichtsstand
8.1 Sollte eine Bestimmung des Mietvertrages nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte der Vertrag in einzelnen Teilen unwirksam sein oder Lücken enthalten, so tritt an die Stelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung, die dem sonstigen Inhalt des Vertrages entspricht und dem wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt für die vorliegenden Mietbedingungen.
8.2 Soweit gesetzlich zulässig, wird der Sitz der Auenland-Draisinen als Gerichtsstand vereinbart. Dieser ist ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten, mit Personen, die einen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder mit juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.